Unter dem Begriff Familienrecht wird das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der
durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt, zusammengefasst.

Ich berate und vertrete Sie unter anderem in den Bereichen:

  • Scheidungsrecht: Ehescheidungsverfahren und Folgesachen, einschließlich Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Eheverträge
  • Sorgerecht/Umgangsrecht: alle Probleme, die Kinder – verheirateter oder nicht verheirateter Eltern betreffen, außergerichtlichen Vereinbarungen und/oder gerichtliche Verfahren
  • Unterhaltsrecht: Abschluss von Vereinbarungen – auch in der Phase der Trennung, gegebenenfalls Unterhaltsprozesse
  • Vermögensauseinandersetzung: Eheliches Güterrecht, Zugewinnverfahren
  • Kindschaftsrecht: Statusfragen, auch bei nichtehelichen Kindern, Vaterschaftsprozesse
  • Haushaltsgegenständeverteilung (früher: Hausratsteilung )
  • Eheähnliche Lebensgemeinschaft: Probleme bei der Auflösung der Gemeinschaft
  • Versorgungsausgleich: Rentenausgleich im Rahmen des Scheidungsverfahren und alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten
  • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  • Verlängerter schuldrechtlicher Versorgungsausgleich
  • Vorsorgevollmachten