Das Verkehrsrecht ist Teil des Verkehrswesens und umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr, also der Ortsveränderung von Personen und Gütern, in Verbindung stehen. Es ist sehr komplex, da es sich aus verschiedensten Vorschriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Sollten Sie an einem Unfall beteiligt sein, empfehle ich dringend sofortige anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt sowohl für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren als auch für die Sicherung von Beweisen für einen möglicherweise notwendigen Schadensersatzprozeß vor dem Zivilgericht.

Ich berate und vertrete Sie unter anderem zu den Themen:

  • Verkehrszivilrecht
  • Unfallschadensabwicklung, Schadensregulierung mit Versicherungen
  • Geltendmachung von Schadensersatz, Nutzungsausfall, Wertminderung, Reparaturkosten, Kosten für An- und Abmeldung des Fahrzeuges und so weiter
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Personenschäden, Mehrkosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
  • Beratung und Vertretung bei Ordnungswidrigkeiten, Bußgeldverfahren
  • Fahrerlaubnisentzug, Anordnung MPU
  • Verkehrsstrafrecht, insbesondere bei Strafverfahren wegen Fahrens unter Alkohol, Drogen, Betäubungsmittel, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung und weitere